Rechtsprechung
BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 22.09.1981 - V/1 E 2062/81
- BVerwG, 20.10.1982 - 5 C 27.82
- BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82
- BVerwG, 04.05.1984 - 5 C 27.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82
Nicht zu folgen sei der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 75; Urteil vom 7. Februar 1980, FamRZ 1980, 730), eine Förderung über die Förderungshöchstdauer sei zu versagen, wenn innerhalb der nach § 15 Abs. 3 BAföG angemessenen Verlängerungszeit das Studium nicht berufsqualifizierend abgeschlossen werde.Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.
- BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77
Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82
Nicht zu folgen sei der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 75; Urteil vom 7. Februar 1980, FamRZ 1980, 730), eine Förderung über die Förderungshöchstdauer sei zu versagen, wenn innerhalb der nach § 15 Abs. 3 BAföG angemessenen Verlängerungszeit das Studium nicht berufsqualifizierend abgeschlossen werde.Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.
- BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 34.78
Siedlungsstruktur - Einfügen - Rahmen - Entsprechung - Zulässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82
§ 48 BAföG sieht zwingend nur eine Leistungskontrolle grundsätzlich nach Ablauf von vier Fachsemestern vor (vgl. BVerwGE 57, 79; 62, 253) [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 34/78].
- BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82
Ob die Umstände, die der Kläger für seine Weiterförderung geltend macht, einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellen, kann hier offenbleiben (vgl. dazu BVerwGE 64, 168). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48 …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82
§ 48 BAföG sieht zwingend nur eine Leistungskontrolle grundsätzlich nach Ablauf von vier Fachsemestern vor (vgl. BVerwGE 57, 79; 62, 253) [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 34/78]. - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77
Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …